Wie sich der Hausratbeitrag bei der Alte Oldenburger berechnet und verändert, richtet sich zum einen nach dem Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche, der jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird, und zum anderen nach einer Neukalkulation, die Schadenaufwand, Kosten und künftige Entwicklungen berücksichtigt. Beitragsänderungen zwischen minus und fünf Prozent bleiben zunächst unberücksichtigt, größere Anpassungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr – bei einer Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Anpassung des Beitrags pro Quadratmeter Wohnfläche
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verändert hat. Dieser Preisindex stammt aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Verglichen wird das vergangene Kalenderjahr mit dem davorliegenden Kalenderjahr.
Maßgebend ist der Index, den das Statistische Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlicht. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Dem Versicherungsnehmer wird der neue Versicherungsbeitrag mitgeteilt.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung des Beitrages kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform.
Beitragsanpassungsklausel
- Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
- Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist nicht nur die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen zu berücksichtigen, sondern auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
- Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren genutzt. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
- Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
- Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
- Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls automatisch ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen jedoch nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
- Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
- Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
- Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche wird jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst, wobei der im September veröffentlichte Verbraucherpreisindex herangezogen wird. Zusätzlich darf der Versicherer die gesamte Beitragskalkulation regelmäßig überprüfen und dabei Schadenaufwand, Kosten und künftige Entwicklungen einbeziehen. Kleine Änderungen zwischen minus und plus fünf Prozent werden zunächst nicht umgesetzt, größere Anpassungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr. Wird der Beitrag erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die jährliche Anpassung des Quadratmeterbeitrags?
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche verändert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend dem Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt für den Monat September veröffentlichte Index, wobei der Veränderungsprozentsatz nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt wird.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Sowohl bei der Anpassung des Quadratmeterbeitrags als auch bei einer Beitragserhöhung aus der Neukalkulation besteht ein Kündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen und ist zum Anpassungszeitpunkt bzw. zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich.
Werden alle Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, wobei diese nicht vollständig umgesetzt werden müssen und auf zukünftige Perioden vorgetragen werden können.
Was sind Tarifmerkmale und welche Auswirkung hat ihre Veränderung?
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Beitragsberechnung im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Verändern sich diese Merkmale, kann das zu einer Beitragssenkung oder einer Beitragserhöhung führen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024