Bei der Alte Oldenburger Hausratversicherung ist unter der Gefahr Leitungswasser das bestimmungswidrig ausgetretene Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- und Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien versichert. Ebenso abgedeckt sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und bestimmten Installationen innerhalb des Gebäudes. Nicht versichert bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Naturereignisse wie Erdbeben und Erdrutsch.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten ist; dazu zählen auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Ebenso abgedeckt sind frostbedingte und teils sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes, wobei Rohre unterhalb der Bodenplatte in der Regel nicht mitversichert sind. Bestimmte Ursachen wie Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Naturereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Inhalt eines Aquariums durch ausgetretenes Aquariumwasser sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Hausratversicherung als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, außer Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind auch Rohrbrüche mitversichert?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre zum versicherten Hausrat gehören und kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Frostbedingte Bruchschäden sind zusätzlich an bestimmten Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Nein, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte, und Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Welche Wasserschäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge samt Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie Erdsenkung oder Erdrutsch. Ausgenommen sind zudem Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und deren Inhalt sowie Schäden am Aquarieninhalt durch ausgetretenes Aquariumwasser.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024