Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erhält der Versicherer bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitragsanteil, der auf die Zeit mit bestehendem Versicherungsschutz entfällt. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder fehlendem versicherten Interesse zusteht oder zurückzuerstatten ist, richtet sich nach dem jeweiligen Beendigungsgrund und dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung zugeht.
Allgemeiner Grundsatz
Endet der Vertrag vorzeitig, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Je nachdem, ob der Vertrag durch Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder wegen eines fehlenden versicherten Interesses endet, richtet sich die Beitragsberechnung nach dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Erklärung zugeht oder der Versicherer Kenntnis erlangt. In bestimmten Fällen kann der Versicherer stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Ja. Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Teil ist damit nicht mehr geschuldet bzw. zu erstatten.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Beitragsteil, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Das setzt voraus, dass korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde und der Versicherungsnehmer einem Beginn des Schutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat. Fehlt die Belehrung, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten – außer, es wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn ich ein nicht bestehendes Interesse versichere, um mir einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen?
In diesem Fall ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den Umständen Kenntnis erlangt, die die Nichtigkeit begründen.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn der Versicherer den Vertrag anficht oder zurücktritt?
Bei Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gilt der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung. Wird wegen nicht rechtzeitig gezahlten Erst- oder Einmalbeitrags zurückgetreten, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024