Beim Bezahlen der Hausratbeiträge per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay muss bei der Alte Oldenburger der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform rechtzeitig, andernfalls darf der Versicherer das Zahlungsverfahren kündigen und Gebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss dafür sorgen, dass das Konto zum Fälligkeitstermin ausreichend gedeckt ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Ist der Einzug jedoch selbst verschuldet und scheitert trotz wiederholtem Versuch, darf der Versicherer das Zahlungsverfahren in Textform kündigen; der Versicherungsnehmer muss dann selbst zahlen und kann für die entstandenen Bearbeitungsgebühren zur Kasse gebeten werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin beachten?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags müssen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen. Dasselbe gilt, wenn Sie per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers zahlen.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Einzug selbst zu vertreten habe?
Können ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht eingezogen werden, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung zur Zahlung per Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Sie müssen den ausstehenden und künftige Beiträge dann selbst übermitteln.
Können mir Gebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug berechnet werden?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute, der Kreditkartengeber oder ein sonstiger Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erheben, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024