Wer bei der Alte Oldenburger eine Hausratversicherung im Umfang hat, ist auch bei Schäden am Gefriergut durch dokumentierten Netzausfall oder technisches Versagen abgesichert, ebenso bei Schäden durch radioaktive Isotope, bei Inneren Unruhen, Streik und Aussperrung, bei legal aus dem Internet geladener Musik und Videos sowie bei Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing) – jeweils mit eigenen Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Gefriergut
In Erweiterung leistet der Versicherer Ersatz von Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern. Voraussetzung ist, dass der Schaden entsteht durch:
- eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder
- technisches Versagen der Geräte.
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Nicht versichert sind Schäden, die entstanden sind durch:
- angekündigte Stromabschaltungen
- Bedienungsfehler oder
- gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
Radioaktive Isotope
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die infolge eines Versicherungsfalls durch radioaktive Isotope entstehen. Versichert sind insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Die radioaktiven Isotope müssen auf dem Grundstück des Versicherungsorts betriebsbedingt vorhanden sein. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Der Versicherer leistet außerdem Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen von streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmern zerstört oder beschädigt werden. Dies gilt im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Abgrenzung zur Staatshaftung
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung erstreckt sich in diesen Fällen nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Daten aus dem Internet
In Erweiterung sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos versichert, wenn sie infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens entstehen. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen. Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Vermögensschäden durch Online-Banking-Betrug (Phishing)
Versichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer beim privaten Online-Banking entstehen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wird durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch sonstige über Social-Media-Dienste übermittelte Nachrichten in für ihn nicht erkennbarer Form getäuscht. Aufgrund dieser Nachrichten übermittelt er die für das Online-Banking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Anmeldedaten, Persönliche Identifikationsdaten (PIN) oder Transaktionsnummern (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte.
- Mit den gewonnenen Daten veranlassen der oder die Täter unter der Identität des Inhabers Online-Überweisungen, und die kontoführende Bank führt diese Überweisungsaufträge durch.
Nicht versichert sind:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming).
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
- Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, ausgestattet sein mit:
- einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie
- einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird; die Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen bzw. die kontoführende Bank ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Über den Grundschutz hinaus deckt dieser Baustein mehrere zusätzliche Gefahren ab: verdorbenes Gefriergut nach dokumentiertem Netzausfall oder Gerätedefekt, Schäden durch betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope, Zerstörungen bei Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung, den Verlust legal heruntergeladener Musik und Videos sowie Vermögensschäden durch Phishing beim privaten Online-Banking. Für jede dieser Gefahren gelten eigene Bedingungen, Ausschlüsse und Höchstbeträge. Bei Gefriergut sind es bis zu 3.000 EUR, bei Internet-Daten und Phishing jeweils bis zu 2.500 EUR pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist verdorbenes Gefriergut abgesichert?
Der Versicherungsschutz für Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Voraussetzung ist ein unvorhersehbarer, dokumentierter Netzausfall oder ein technisches Versagen der Geräte.
Ist ein Schaden durch angekündigte Stromabschaltung beim Gefriergut versichert?
Nein. Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden durch Bedienungsfehler oder durch gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz bei Online-Banking-Betrug durch Phishing?
Der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person muss durch gefälschte Nachrichten getäuscht worden sein und daraufhin Zugangs- und Identifikationsdaten an unbefugte Dritte übermittelt haben; mit diesen Daten müssen Täter Überweisungen veranlasst haben, die die Bank ausgeführt hat. Zudem muss der genutzte Computer vorher mit Firewall/Schutz und aktueller Virenschutzsoftware ausgestattet sein, deren Definitionen mindestens monatlich aktualisiert werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Sind auch heruntergeladene Musik und Videos versichert?
Ja, Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos sind infolge einer versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadens versichert, jedoch nicht bei Schäden aus dauernder Einwirkung. Der Aufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024