Wer bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung den Baustein Glasbruch vereinbart hat, bekommt zerbrochene Gebäude- und Mobiliarverglasungen am Versicherungsort ersetzt – von Fenster-, Tür- und Wintergartenscheiben über Spiegel, Vitrinen und Aquarien bis zu Glaskeramikkochfeldern. Für künstlerisch bearbeitetes Glas gilt eine Höchstentschädigung, und bestimmte Sachen wie Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder überwiegend gläserne Gebäude bleiben ausgeschlossen. Auch Kosten für Notverschalungen und der Ersatz durch gleichwertige Sachen sind mit abgedeckt.
Voraussetzung ist, dass der Glasbruch-Schutz vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist. Dann gelten Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort mitversichert.
Versichert sind
- Gebäudeverglasungen: fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser.
- Mobiliarverglasungen: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen.
- Aquarien und Terrarien aus Glas.
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Glaskeramikkochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Photovoltaik-/Solarmodule.
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser.
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Folgendes nicht versichert:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen.
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Der Versicherer ersetzt auch die Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch das Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Ist der Glasbruch-Schutz vereinbart, sind zerbrochene Scheiben am Versicherungsort abgesichert – sowohl fest verbaute Gebäudeverglasungen als auch Glas an Möbeln, dazu Aquarien, Terrarien und Glaskeramikkochfelder. Für künstlerisch bearbeitetes Glas gibt es je Versicherungsfall höchstens 1.000 EUR. Bestimmte Dinge wie Photovoltaikmodule, Hohlgläser oder überwiegend gläserne Gebäude sind ausgeschlossen, ebenso reine Oberflächenschäden wie Kratzer. Der Versicherer übernimmt auch Notverschalungen und ersetzt Zerstörtes in der Regel durch gleichwertigen Ersatz.
Häufige Fragen
Ist der Glasbruch-Schutz automatisch in der Hausratversicherung enthalten?
Nein. Er gilt nur, wenn er vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist. Dann sind Schäden durch Glasbruch am Versicherungsort mitversichert.
Bekomme ich für ein zerbrochenes künstlerisch bearbeitetes Glas den vollen Wert ersetzt?
Für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Sind Kratzer oder Absplitterungen an einer Scheibe mitversichert?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wie wird eine zerbrochene Scheibe ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für vorläufiges Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen oder Notverglasungen ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024