Versicherte Sachen aus dem Hausrat der Alte Oldenburger genießen auch außerhalb der eigenen Wohnung weltweit Schutz, wenn sie sich nur vorübergehend – also nicht länger als 12 Monate – dort befinden und Eigentum oder Gebrauchsgegenstand des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind. Für Ausbildung und Freiwilligendienste, für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Naturgefahren gelten besondere Voraussetzungen, und die Entschädigung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt versicherte Sachen auch außerhalb der eigenen Wohnung – weltweit –, sofern sie dem Versicherungsnehmer oder mit ihm zusammenlebenden Personen gehören oder dienen und sich nur vorübergehend, also höchstens 12 Monate, dort befinden. Während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder einem gesetzlichen Freiwilligendienst gilt der Schutz unabhängig von der Dauer, solange kein eigener Hausstand gegründet wird. Bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich meine Sachen mit ins Ausland nehme?
Ja, außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern sie Eigentum oder Gebrauchsgegenstand des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind und sich nur vorübergehend dort befinden.
Wie lange dürfen Sachen außerhalb des Versicherungsorts sein, damit sie noch geschützt sind?
Die Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sind die Sachen meines Kindes während Ausbildung oder Freiwilligendienst mitversichert?
Ja, während einer Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Entschädigung in der Außenversicherung?
Ja, es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen, und die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 50.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024