Die Alte Oldenburger leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Feuer, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Naturgefahren wie Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Zusätzlich lassen sich weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck einschließen.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm
- Hagel
Soweit zusätzlich vereinbart, sind auch die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen. Dazu gehören unter anderem Feuer, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck sind nur dann mitversichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung standardmäßig ab?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder dessen Versuch, Leitungswasser sowie die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur dann versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Zahlt der Versicherer auch, wenn Sachen nach einem versicherten Ereignis verschwinden?
Ja. Der Versicherer entschädigt auch für versicherte Sachen, die infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024