Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger zählt zusätzlich das Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder aus innerhalb des Gebäudes verlegten Regenfallrohren austritt. Außerdem sind Bruchschäden an Armaturen auch ohne Frostursache bis 500 EUR mitversichert, wobei defekte oder rein gewerblich genutzte Armaturen ausgeschlossen bleiben.
Als Leitungswasser gilt zusätzlich auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen ausgetreten ist.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt zusätzlich auch Wasser, das bestimmungswidrig aus Regenfallrohren ausgetreten ist, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten Armaturen (zum Beispiel tropfenden Armaturen)
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Begriff Leitungswasser wird hier erweitert: Auch Wasser, das ungewollt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen oder innen liegenden Regenfallrohren austritt, gilt als versichertes Leitungswasser. Zusätzlich sind Bruchschäden an Armaturen abgedeckt, selbst wenn kein Frost die Ursache war. Für diese Armaturenschäden gilt eine Grenze von 500 EUR, und bereits defekte sowie rein gewerblich genutzte Armaturen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen als Leitungswasser mitversichert?
Ja. Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen austritt, gilt hier zusätzlich als Leitungswasser.
Gilt Wasser aus Regenfallrohren als Leitungswasser?
Ja, sofern die Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes verlegt sind und das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sind Armaturenschäden auch ohne Frost versichert?
Ja. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Bis zu welchem Betrag sind Bruchschäden an Armaturen abgedeckt und was ist ausgeschlossen?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu 500 EUR. Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten Armaturen, etwa tropfenden, sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024