Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind rund um die Gefahr Feuer zahlreiche zusätzliche Schäden mitversichert: Brandschäden durch Nutzfeuer und Bearbeitungswärme, Überschallknall, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden bis 10.000 EUR, Schäden an elektrischen Geräten durch Stromschwankungen von außen, Fahrzeuganprall, Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden ohne Brand mit einer Selbstbeteiligung von 100 EUR.
In Erweiterung sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Überschallknall
In Erweiterung sind Schäden durch Überschallknall (Druckstöße infolge Überschallfluges) mitversichert.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Schäden durch Stromschwankungen
- In Erweiterung sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
- Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird. Ihre Ansprüche gegen den Netzbetreiber müssen Sie vorrangig geltend machen.
Fahrzeuganprall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
In Erweiterung sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
- In Abänderung leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
- Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Feuerschutz dieser Hausratversicherung ist um mehrere Zusatzgefahren erweitert. Neben Brandschäden durch Nutzfeuer und Bearbeitungswärme sind auch Überschallknall, Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden (bis 10.000 EUR), Schäden durch von außen einwirkende Stromschwankungen an elektrischen Geräten, Fahrzeuganprall sowie Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen mitversichert. Zusätzlich werden Seng- und Schmorschäden ohne echten Brand ersetzt, wobei hier grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 100 EUR gilt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß begrenzt?
Ja. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zu 10.000 EUR mitversichert. Voraussetzung ist unter anderem, dass Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist. Schäden durch dauernde Einwirkung sind ausgeschlossen.
Zahlt der Versicherer bei Schäden durch Stromschwankungen an elektrischen Geräten?
Ja, sofern die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt aber nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird; gegen diesen sind die Ansprüche vorrangig geltend zu machen.
Gilt bei Seng- und Schmorschäden eine Selbstbeteiligung?
Ja. Wenn vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt sie 100 EUR je Schaden. Ersetzt werden auch Seng- oder Schmorschäden ohne tatsächlichen Brand, jedoch nicht Schäden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes.
Ist Fahrzeuganprall auch dann versichert, wenn ich das Fahrzeug selbst gefahren habe?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das anprallende Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024