Zum Hausrat zählen bei der Alte Oldenburger in der Hausratversicherung alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen – vom Gebrauch bis zum Verbrauch. Ebenso gehören Wertsachen und Bargeld dazu, außerdem eingefügte Einbaumöbel, Anbauküchen, private Antennenanlagen, Markisen, bestimmte Fahrzeuge, Boote, Gleitschirme, beruflich genutzte eitsgeräte, Haustiere und fremdes Eigentum im Haushalt.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Damit ist sowohl der Gebrauch als auch der Verbrauch gemeint.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle privat genutzten Gegenstände im Haushalt des Versicherungsnehmers, einschließlich Wertsachen und Bargeld. Dazu zählen auch fest eingefügte Möbel, Anbauküchen, private Antennen und Markisen sowie bestimmte Fahrzeuge, Boote, Schirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Haustiere. Ebenso ist fremdes Eigentum mit versichert, das sich im Haushalt befindet – nicht jedoch Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen und Bargeld Teil des Hausrats?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat – aber nur, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Gehört fremdes Eigentum im Haushalt auch zum Hausrat?
Ja, fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, gehört zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
Sind beruflich genutzte Arbeitsgeräte abgedeckt?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind davon jedoch ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024