Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert – der Text erklärt genau, wann ein Feuer als Brand gilt, wann Überspannungs- und Kurzschlussschäden zum Blitzschlag zählen und unter welchen Voraussetzungen eine Explosion vorliegt. Ebenso benennt er, welche Schäden ausgeschlossen bleiben, etwa durch Erdbeben, Sengschäden oder Schäden an Verbrennungsmotoren.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Brandregelung verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach der Brandregelung sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs samt Teilen und Ladung. Für jede dieser Gefahren wird genau festgelegt, wann sie vorliegt – etwa muss sich ein Brand aus eigener Kraft ausbreiten können, und bei Überspannung durch Blitzeinschlag müssen Spuren auf dem Grundstück nachweisbar sein. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, zum Beispiel durch Erdbeben, Sengschäden oder Schäden an Verbrennungsmotoren und Schaltern, wobei diese teils wieder versichert sind, wenn sie Folge eines Brandes sind.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten durch einen Blitz mitversichert?
Ja. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten gelten als Blitzschlagschäden, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. Zusätzlich sind Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten abgedeckt.
Sind Erdbebenschäden von der Versicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was gilt bei Sengschäden?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Sengschäden durch eine versicherte Gefahr nach der Brandregelung verursacht wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024