Wenn bei einem Hausratschaden der Alte Oldenburger unklar ist, ob der Sachschaden noch in die Vorversicherung oder bereits in den neuen Vertrag fällt, lehnt der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht allein wegen des fehlenden Zuständigkeitsnachweises ab. Kommt es mit dem Vorversicherer zu keiner Einigung über die Zuständigkeit, tritt die Alte Oldenburger unter bestimmten Voraussetzungen in Vorleistung, während bei klar feststellbarem Schadenzeitpunkt der jeweils zuständige Versicherer leistet.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
Können sich der Versicherer und der Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dies gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer ab.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Ist bei der Schadenmeldung nicht klar, ob der Schaden noch zur alten oder schon zur neuen Versicherung gehört, wird die Bearbeitung nicht allein deshalb abgelehnt. Können sich der neue Versicherer und der Vorversicherer nicht auf die Zuständigkeit einigen, geht der neue Versicherer in Vorleistung, wenn auch die fortgeführte Vorversicherung gezahlt hätte. Dafür muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung mithelfen und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer abtreten. Lässt sich der Schadenzeitpunkt klar feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn bei der Schadenmeldung unklar ist, ob noch die alte oder schon die neue Versicherung zuständig ist?
In diesem Fall wird die Schadenbearbeitung nicht allein deshalb abgelehnt, weil der Nachweis der Zuständigkeit fehlt.
Wer zahlt, wenn sich neuer Versicherer und Vorversicherer nicht über die Zuständigkeit einigen können?
Dann tritt der neue Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen muss der Versicherungsnehmer für die Vorleistung erfüllen?
Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtreten.
Was gilt, wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststellen lässt?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024