Wer nach einem Einbruch oder einem anderen Schaden in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger vor zusätzlichen Kosten steht, findet hier klare Grenzen: Bis zu 500 EUR für missbräuchliche Telefonnutzung nach einem Einbruchdiebstahl, Ersatz von Preissteigerungs-Mehrkosten bis zur Wiederherstellung, bis zu 500 EUR für Mehrverbrauch von Wasser und Gas, bis zu 2.000 EUR Rückreisekosten bei Urlaubs- oder Dienstreise, bis zu 1.000 EUR Umzugskosten, bis zu 1.000 EUR für die Datenrettung, bis zu 500 EUR für die Unterbringung von Haustieren sowie Kosten für Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren.
Missbräuchliche Telefonnutzung
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
Veranlasst der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung nicht unverzüglich, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Wasser- und Gasverlust
Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Versicherungsfalles entsteht und den das Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung stellt.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Rückreisekosten vom Urlaub / von der Dienstreise
Der Versicherer ersetzt Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist.
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen.
Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt. Maßgeblich sind das benutzte Reisemittel und die Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Umzugskosten
Der Versicherer ersetzt auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Datenrettungskosten
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Kosten für Haustierbetreuung nach Versicherungsfall
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar ist oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren
Versichert sind auch Kosten für Schlossänderungen sowie Schlüssel an Gemeinschaftstüren auf dem Versicherungsgrundstück.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt zusätzliche Kostenarten auf, die nach einem Schaden mit erstattet werden, jeweils mit einer eigenen Höchstgrenze. Dazu zählen unter anderem missbräuchliche Telefonkosten nach einem Einbruch, preissteigerungsbedingte Mehrkosten, Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Rückreisekosten aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise, Umzugs- und Datenrettungskosten sowie die Unterbringung von Haustieren und Schlossänderungen an Gemeinschaftstüren. Für die meisten dieser Leistungen gelten feste Euro-Grenzen, und teils sind Nachweise oder Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers vorgesehen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden missbräuchliche Telefonkosten nach einem Einbruch erstattet?
Die durch missbräuchliche Telefonnutzung am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstandenen Kosten werden bis zu 500 EUR erstattet. Auf Verlangen ist dem Versicherer ein Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Wann übernimmt der Versicherer Rückreisekosten aus dem Urlaub?
Reisemehrkosten werden ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist der Schaden, wenn er voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Der Schutz besteht bis zu 2.000 EUR.
Werden auch Kosten für die Wiederbeschaffung von Programmen und Lizenzen ersetzt?
Nein. Ersetzt werden die Kosten für die technische Wiederherstellung von privat genutzten Daten und Programmen bis zu 1.000 EUR, nicht jedoch für die Wiederbeschaffung. Für einen neuerlichen Lizenzerwerb sowie für Raubkopien und auf Rücksicherungs- oder Installationsmedien vorgehaltene Daten leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Zahlt der Versicherer, wenn Haustiere nach einem Schaden untergebracht werden müssen?
Ja, der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder ähnlichen Unterbringung bis zu 500 EUR – und zwar so lange, bis die Wohnung wieder benutzbar oder die Haltung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024