Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger erweitert sich der Versicherungsschutz über die eigene Wohnung hinaus: Eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus gilt als Versicherungsort, privat genutzte Garagen am Wohnort werden einbezogen, Wertsachen im Bankschließfach sind bis 40.000 EUR und Sportausrüstung außer Haus bis 2.000 EUR weltweit geschützt, und beim erstmaligen Auszug der Kinder besteht 12 Monate lang kostenfreier Versicherungsschutz für den neuen Hausstand.
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort. Voraussetzung ist, dass die Quadratmeterwohnfläche in der Gesamtwohnfläche berücksichtigt ist.
Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Garagen am Wohnort
Auch privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet. Das gilt, soweit sich diese am Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befinden.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
- Es besteht Versicherungsschutz für die Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstitutes befinden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 40.000 EUR.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Sportausrüstung außer Haus
- Die Sportausrüstung gilt weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Versichert ist die Sportausrüstung, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht oder die deren Gebrauch dient.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Haushaltsgründung für Kinder
Gründen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder beim Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand, gewähren wir für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten seit Beginn dieses Umzuges kostenfrei Versicherungsschutz. Dieser gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz reicht über die eigene Wohnung hinaus: Eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus ist mitversichert, sofern ihre Fläche zur Gesamtwohnfläche zählt, und privat genutzte Garagen am Wohnort oder in einer Nachbargemeinde gehören zum Versicherungsort. Wertsachen im Bankschließfach sind bis 40.000 EUR, Sportausrüstung außer Haus weltweit bis 2.000 EUR geschützt. Ziehen Kinder erstmals in einen eigenen Hausstand, besteht für 12 Monate kostenfreier Schutz am neuen Wohnort. In mehreren Fällen entfällt die Leistung, wenn ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt.
Häufige Fragen
Ist eine vermietete Einliegerwohnung im eigenen Einfamilienhaus mitversichert?
Ja. Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort, sofern ihre Quadratmeterwohnfläche in der Gesamtwohnfläche berücksichtigt ist. Eine Entschädigung erfolgt jedoch nur, wenn sie nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters verlangt werden kann.
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?
Für Sachen, die sich dauerhaft im Schließfach oder Tresor eines Kreditinstitutes befinden, besteht Versicherungsschutz bis zu 40.000 EUR. Es wird keine Entschädigung geleistet, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Ist meine Sportausrüstung auch außerhalb der Wohnung geschützt?
Ja. Sportausrüstung, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht oder deren Gebrauch dient, ist weltweit bis zu 2.000 EUR versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet.
Wie lange sind meine Kinder nach dem Auszug in den eigenen Haushalt mitversichert?
Beim erstmaligen Gründen eines eigenen Hausstands durch die zuvor in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder besteht für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten ab Beginn des Umzuges kostenfrei Versicherungsschutz. Er gilt im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am neuen Wohnort des Kindes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024