Bei der Alten Oldenburger Alte Oldenburger Hausratversicherung sind Fahrräder, Fahrradanhänger, Pedelecs und E-Bikes gegen Diebstahl mitversichert, sofern dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist. Wer sein Fahrrad nicht nutzt, muss es mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern; zusätzlich gelten Obliegenheiten zur Polizeimeldung und zum Nachweis der Rahmennummern. Außerdem greift der Schutz bei Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen bis zu einem festgelegten Betrag.
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, sind Schäden durch Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern mitversichert.
- Der Versicherungsschutz für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (zum Beispiel sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
- Für Sachen, die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbunden sind und regelmäßig ihrem Gebrauch dienen, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem versicherten Fahrrad und/oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer muss Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummern der versicherten Fahrräder beschaffen und aufbewahren. Verletzt er diese Bestimmung, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Zudem muss er dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten zur Fahrradsicherung, zur Beschaffung der Unterlagen oder zur Diebstahlanzeige, ist der Versicherer nach den dafür beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Versicherungsschutz besteht bis zu dem im Versicherungsschein genannten Betrag.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Für Wohnwagen gilt dies nicht.
- Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Fahrräder, Fahrradanhänger sowie gleichgestellte Pedelecs und E-Bikes sind gegen Diebstahl mitversichert, wenn dies vereinbart wurde. Damit der Schutz greift, muss das Fahrrad im abgestellten Zustand mit einem eigenständigen Schloss gesichert und ein Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet werden; außerdem sollten Hersteller, Marke und Rahmennummer dokumentiert sein. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder ganz oder teilweise nicht leisten. Zusätzlich sind Sachen ersetzbar, die aus verschlossenen Kraftfahrzeugen aufgebrochen wurden – bis 2.500 EUR und ohne Wertsachen.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl mitversichert?
Ja, Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt und gegen Diebstahl mitversichert, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht und die Mitversicherung von Fahrrädern vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist.
Reicht ein fest verbautes Rahmenschloss als Diebstahlsicherung aus?
Nein. Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad, wenn er es nicht zur Fortbewegung nutzt, mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern. Dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Was gilt bei Diebstahl aus einem Auto?
Entschädigung wird auch geleistet, wenn versicherte Sachen durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen, Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden – nicht jedoch aus Wohnwagen und nicht für Wertsachen. Der Schutz besteht bis 2.500 EUR.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Zudem ist dem Versicherer nachzuweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024