Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger richtet sich die Entschädigung nach dem Neuwert des Hausrats, also dem Betrag für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand, wobei die im Versicherungsschein genannte Höchstentschädigungssumme die Obergrenze bildet. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten und nicht mehr verwendbare Sachen gelten eigene Wertmaßstäbe, und ein Unterversicherungsverzicht schützt vor Abzügen, solange die vereinbarte Wohnfläche stimmt und kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht besteht.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Höchstentschädigungssumme
Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch maximal bis zur Höchstentschädigungssumme.
Die Höchstentschädigungssumme gemäß Versicherungsschein stellt den maximal möglichen Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall dar.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Voraussetzungen
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
- Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht für die neue Wohnung vorliegen.
Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung, gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Kündigung
Entspricht im Versicherungsfall die Wohnfläche nicht der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Wert, nach dem die Entschädigung berechnet wird, ist grundsätzlich der Neuwert – also der Betrag, um gleichwertige Sachen neu zu beschaffen. Für nicht mehr nutzbare Sachen gilt stattdessen der Verkaufswert, für Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungsbetrag. Ausgezahlt wird höchstens bis zur im Versicherungsschein genannten Höchstentschädigungssumme. Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer auf Abzüge wegen zu niedriger Versicherung, solange die vereinbarte Wohnfläche stimmt und kein weiterer Vertrag ohne diesen Verzicht besteht.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird die Entschädigung im Hausratschaden berechnet?
Grundlage ist der Versicherungswert, und das ist der Neuwert – also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungsbetrag, für nicht mehr verwendbare Sachen der gemeine Wert (der beim Verkauf erzielbare Betrag).
Wie viel wird im Schadensfall maximal erstattet?
Der Hausrat ist in vorhandener Höhe versichert, jedoch höchstens bis zur Höchstentschädigungssumme. Diese im Versicherungsschein genannte Summe ist der maximal mögliche Entschädigungsbetrag in einem versicherten Versicherungsfall.
Wann greift der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht. Dann erfolgt bei der Entschädigungsberechnung kein Abzug.
Was passiert mit dem Unterversicherungsverzicht bei einem Umzug in eine größere Wohnung?
Der Unterversicherungsverzicht geht auf die neue Wohnung über, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vergrößert sich die Wohnfläche, besteht der Verzicht noch bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort; in dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächlichen Quadratmeter angepasst werden. Ohne Anpassung entfällt der Verzicht nach Ablauf der Frist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024