Bei der Hausratversicherung der Alte Oldenburger legt eine Selbstbeteiligung fest, welchen Anteil oder Betrag der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall selbst trägt, während eine Entschädigungsgrenze die maximale Auszahlung nach oben deckelt. Beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie bei jedem Versicherungsfall einen bestimmten Anteil oder Betrag selbst übernehmen. Eine Entschädigungsgrenze legt fest, wie hoch die Auszahlung je Versicherungsfall höchstens sein kann. Beide Werte lassen sich individuell festlegen und können sich je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?
Das ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst tragen muss.
Wofür steht eine Entschädigungsgrenze?
Sie begrenzt die Höhe der Entschädigung je Versicherungsfall nach oben.
Sind Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze immer gleich hoch?
Nein, sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024