Was nicht zum versicherten Hausrat der Alte Oldenburger Hausratversicherung zählt, klärt dieser Abschnitt: Ausgeschlossen sind unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger samt Teilen, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits durch einen gesonderten Vertrag versichert sind, und elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind ausdrücklich als versichert genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind, zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Sachen fallen nicht unter den versicherten Hausrat. Dazu zählen etwa Gebäudebestandteile, Fahrzeuge und deren Teile sowie Sachen, die dem Gebäudeeigentümer gehören oder bereits über einen eigenen Vertrag versichert sind. Auch der Hausrat von Mietern und Untermietern ist grundsätzlich ausgenommen, sofern er ihnen nicht vom Versicherungsnehmer überlassen wurde. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind ebenfalls ausgeschlossen; die Kosten für ihre technische Wiederherstellung sind nur bei zusätzlicher Vereinbarung versichert.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von einer Versicherungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
Ist der Hausrat meines Untermieters mitversichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört grundsätzlich nicht zum versicherten Hausrat. Eine Ausnahme gilt, wenn der Versicherungsnehmer ihnen diese Sachen überlassen hat.
Sind elektronische Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen sind nur versichert, wenn dies zusätzlich vereinbart wurde.
Was gilt für Sachen, die schon separat versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – etwa Schmuck und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum versicherten Hausrat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024