Als Versicherungsort gilt in der Hausratversicherung der Alte Oldenburger die im Versicherungsschein genannte Wohnung – dazu zählen die privat genutzten Wohnräume ebenso wie Loggien, Balkone, direkt anschließende Terrassen, private Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume für Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht. Dazu gehören die privat genutzten Wohnräume sowie Loggien, Balkone und unmittelbar anschließende Terrassen. Auch private Räume in Nebengebäuden und Garagen auf demselben Grundstück, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume für Hausrat sowie privat genutzte Garagen in der Nähe zählen dazu. Nutzen Personen aus der häuslichen Gemeinschaft die Räume, gilt das wie eine Nutzung durch den Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Gehört ein Arbeitszimmer zum Versicherungsort?
Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – also ein sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung.
Sind Balkon, Terrasse und Garage mitversichert?
Zum Versicherungsort zählen Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf demselben Grundstück. Auch privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsorts gehören dazu.
Zählt der gemeinsame Fahrradkeller im Mehrfamilienhaus dazu?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird – etwa ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller oder Waschkeller – gehören dazu, sofern sie sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn Mitbewohner die Räume nutzen?
Ja, die Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, steht der Nutzung durch den Versicherungsnehmer gleich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2024