Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital in der Privathaftpflicht unverschuldet eitslos wird, kann seinen Vertrag beitragsfrei stellen lassen – vorausgesetzt, das Versicherungsverhältnis bestand bei Beginn eitslosigkeit mindestens sechs Monate, es lagen mindestens zwölf Monate Vollbeschäftigung vor und eitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an. Die Beitragsfreistellung gilt für die Dauer eitslosigkeit, längstens jedoch drei Jahre, und endet, sobald wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird.
Ergänzend gilt folgendes:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden, wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt – längstens für 3 Jahre. Voraussetzung dafür ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten.
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt.
- Die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an.
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (zum Beispiel durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie unverschuldet arbeitslos, müssen Sie den Beitrag für diesen Vertrag vorübergehend nicht zahlen – höchstens jedoch für drei Jahre. Dafür müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen, etwa eine Mindestdauer des Vertrags und eine vorherige Vollbeschäftigung, außerdem müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und sich um Arbeit bemühen. Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, endet die Beitragsfreistellung, und das Ende der Arbeitslosigkeit müssen Sie unverzüglich melden.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Beitrag bei Arbeitslosigkeit ausgesetzt werden?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsbefreiung erfüllt sein?
Das Versicherungsverhältnis muss bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und den Beitrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt haben.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja, Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Zählt Arbeitsunfähigkeit als Arbeitslosigkeit?
Nein, Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025