In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufendes Versicherungsverhältnis und dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen. Wann eine Beschränkung dieser Vollmacht gegen den Versicherungsnehmer wirkt, hängt davon ab, ob er sie bei der Zahlung kannte.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss eines Vertrags an ihn geleistet werden. Ist diese Vollmacht zur Zahlungsannahme beschränkt, gilt diese Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Gilt eine Beschränkung der Vollmacht zur Zahlungsannahme immer gegen mich?
Nein. Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025