In der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen – mit Wirkung ab Zugang beim Versicherer oder zu einem späteren, selbst gewählten Zeitpunkt, sogar vor dem vereinbarten Ablauftermin. Zusätzlich gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Bausteine sowie eine Innovationsgarantie, durch die spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Dies ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken laut Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen. Der Gesamtvertrag wird dadurch nicht beendet.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Eine Teilkündigung durch den Versicherer ist nur nach den geltenden Bestimmungen möglich.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner eingegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt. Das gilt, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag jederzeit beenden, wobei er den Kündigungstermin selbst bestimmen kann. Statt den ganzen Vertrag zu kündigen, lassen sich auch einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken herauskündigen; kündigt eine Seite nur einen Teil, darf die andere Seite den gesamten Vertrag beenden. Verbessern sich die Bedingungen später ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers, gelten diese neuen Regelungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und ist nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Privathaftpflicht jederzeit kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt. Das ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Kann ich einzelne Bausteine kündigen, ohne den ganzen Vertrag zu beenden?
Ja. Beide Parteien dürfen einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken laut Versicherungsschein herauskündigen, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Kündigt der Versicherungsnehmer einen Teil, kann er bestimmen, ob dies sofort oder zu einem anderen Zeitpunkt geschieht.
Was kann ich tun, wenn die andere Vertragsseite nur einen Teil kündigt?
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag kündigen. Diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner eingehen. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was passiert, wenn die Bedingungen später verbessert werden?
Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag. Ist damit ein Mehrbeitrag verbunden und die Erweiterung nicht gewünscht, kann der Versicherungsnehmer kündigen. Über die neuen Leistungen wird er rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025