Bei der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer eine Anzeige grob fahrlässig unterlässt oder unrichtig abgibt oder eine sonstige Obliegenheit grob fahrlässig nicht erfüllt – vorausgesetzt, er weist nach, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt in Erweiterung der bestehenden Regelung erhalten, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- Der Versicherungsnehmer unterlässt eine ihm obliegende Anzeige.
- Der Versicherungsnehmer gibt die Anzeige grob fahrlässig unrichtig ab.
- Der Versicherungsnehmer unterlässt grob fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit.
Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer nachweist:
- dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und
- dass es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer bei einer Anzeige oder einer anderen Obliegenheit ein grob fahrlässiger Fehler unterläuft, verliert er nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Der Schutz bleibt bestehen, sofern er belegen kann, dass es sich nur um ein Versehen gehandelt hat. Zusätzlich muss er das Versäumte sofort nachholen, nachdem er den Fehler bemerkt hat.
Häufige Fragen
Verliere ich den Schutz, wenn ich eine Anzeige grob fahrlässig versäume?
Nein, der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und er es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt hat.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit der Schutz erhalten bleibt?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass das Versäumnis lediglich ein Versehen war und dass er es sofort nach dem Erkennen nachgeholt hat.
Gilt diese Regelung auch für eine unrichtig abgegebene Anzeige?
Ja, sie gilt sowohl bei einer unterlassenen oder grob fahrlässig unrichtig abgegebenen Anzeige als auch bei der grob fahrlässig unterlassenen Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025