In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital greift der Versicherungsschutz nur, wenn ihm keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Auch bestimmte US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken, sofern kein europäisches oder deutsches Recht dem widerspricht.
Der Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange ihm keine Sanktionen oder Embargos entgegenstehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur, solange und soweit keine Sanktionen oder Embargos ihm im Weg stehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Das betrifft Sanktionen der EU oder Deutschlands sowie – unter Umständen – US-Sanktionen gegen den Iran. Bei US-Sanktionen kommt der Schutz nur dann nicht zum Tragen, wenn europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen für den Versicherungsschutz eine Rolle?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Embargoregelung unabhängig von den anderen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Einschränkung des Versicherungsschutzes durch Sanktionen und Embargos gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025