Wie lange läuft die Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim vollständigen Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz automatisch.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Diese Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden von selbst, und bei mehrjährigen Verträgen kann der Versicherungsnehmer ab dem Ablauf des dritten Jahres kündigen. Entfällt ein versichertes Interesse dauerhaft, endet der Schutz für dieses Interesse, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn eine der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung übermittelt hat.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Das geschieht zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025