Beim Forderungsausfall der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Damit ist der Versicherungsnehmer selbst dann abgesichert, wenn die geschädigte Person durch eine absichtlich herbeigeführte Handlung zu Schaden gekommen ist und der Verursacher nicht zahlt.
Der Versicherungsschutz wird erweitert. Er besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was bedeutet das konkret?
Im Forderungsausfall-Baustein der Privathaftpflicht gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Schädiger den Schaden mit Vorsatz verursacht hat. Ein vorsätzliches Handeln des Schädigers schließt den Schutz in diesem Fall also nicht aus.
Häufige Fragen
Bin ich auch abgesichert, wenn der Schädiger den Schaden absichtlich verursacht hat?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Schließt vorsätzliches Handeln des Schädigers den Forderungsausfall-Schutz aus?
Nein. Der Versicherungsschutz ist ausdrücklich auch für den Fall vorgesehen, dass der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025