Wer im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, erhält bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital den nötigen Betrag bis zu 500.000 EUR zur Verfügung gestellt, sofern es um Leistungen aus der versicherten gesetzlichen Haftpflicht geht. Die Kaution wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet – ein Überschuss ist zurückzuzahlen.
Muss eine versicherte Person aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellen wir den erforderlichen Betrag zur Verfügung. Dies gilt bis zu einer Höhe von 500.000 EUR.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die Kaution wird als Strafe einbehalten.
- Die Kaution wird als Geldbuße einbehalten.
- Die Kaution wird für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten.
- Die Kaution ist verfallen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person im Ausamt-Fall durch behördliche Anordnung eine Kaution stellen muss, die mit der versicherten gesetzlichen Haftpflicht zusammenhängt, übernimmt der Versicherer den nötigen Betrag bis 500.000 EUR. Diese Kaution wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet. Übersteigt die Kaution den zu zahlenden Schadenersatz oder wird sie als Strafe, Geldbuße, für nicht versicherte Forderungen einbehalten oder verfällt sie, muss der überschüssige beziehungsweise betroffene Betrag zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland zur Verfügung gestellt?
Der erforderliche Betrag wird bis zu einer Höhe von 500.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Wird die gestellte Kaution später mit einer Schadenzahlung verrechnet?
Ja, der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wann muss ein Teil der Kaution zurückgezahlt werden?
Der Differenzbetrag ist zurückzuzahlen, wenn die Kaution höher ist als der zu leistende Schadenersatz. Das gilt ebenso, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Unter welcher Voraussetzung wird die Kaution überhaupt gestellt?
Die Leistung greift, wenn eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025