Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht sind versicherte Personen während Betriebspraktikum, fachpraktischem Unterricht oder Ferienjobs auch dann geschützt, wenn sie Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag greift. Ebenso abgesichert sind Haftpflichtansprüche von eitskollegen und fremden Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit für Sach-, Vermögens- und teils Personenschäden.
In Erweiterung der Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei folgenden Anlässen auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert:
- bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum,
- am fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität),
- bei Ferienjobs.
Dieser Versicherungsschutz gilt nur, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit
In Abänderung der Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit versichert. Dies umfasst:
- Sachschäden gegenüber den Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten,
- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Personenschäden.
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag (zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als versicherte Person ein Betriebspraktikum, fachpraktischen Unterricht oder einen Ferienjob absolviert, ist auch dann abgesichert, wenn dabei Lehrgeräte oder Maschinen beschädigt werden – allerdings nur, wenn kein anderer Vertrag dafür aufkommt. Zusätzlich sind bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit Ansprüche von Arbeitskollegen und fremden Dritten wegen Sach- und Vermögensschäden mitversichert, gegenüber fremden Dritten auch Personenschäden. Gibt es hierfür einen anderen Vertrag, etwa eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich im Praktikum ein Gerät kaputt mache?
Ja, die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen ist bei Betriebspraktikum, fachpraktischem Unterricht oder Ferienjobs mitversichert – allerdings nur, soweit nicht über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz erlangt werden kann.
Sind Schäden gegenüber Arbeitskollegen abgedeckt?
Ja, bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit sind Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und die daraus entstehenden Vermögensschäden aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten versichert.
Gilt der Schutz auch für Personenschäden bei fremden Dritten?
Ja, gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz bei nicht selbstständiger Tätigkeit auch für Personenschäden.
Was passiert, wenn schon eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht?
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025