Wer in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital einen fremden Schlüssel verliert, ist beim Abhandenkommen privater Türschlüssel, von Vereins- oder Ehrenamtsschlüsseln sowie beruflich überlassener Schlüssel abgesichert. Ersetzt werden Kosten für Schlüsselersatz, den Austausch von Schlössern und Schließanlagen, ein Notschloss sowie den Objektschutz. Erweiterungen decken auch Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Kfz-Schlüssel, den nicht schuldhaft verursachten Verlust und Folgeschäden bis 40.000 EUR ab.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- / Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber oder Dienstherrn überlassen wurden und sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (zum Beispiel Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Verlust von Tresor-, Schließfach-, Möbel- und Kraftfahrzeugschlüsseln
In Erweiterung ist der Verlust von privaten fremden Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie privater fremder Schlüssel zu beweglichen Sachen (zum Beispiel von Mietfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen) mitversichert.
Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust
Der Versicherer wird den Schlüsselverlust auch dann ersetzen, wenn keine Haftung besteht, weil er von der versicherten Person nicht schuldhaft verursacht wurde (zum Beispiel bei Beraubung der versicherten Person). Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünscht. Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Folgeschäden aufgrund Schlüsselverlust
In Erweiterung sind Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus) bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Verlierst du einen fremden Schlüssel, etwa den einer Mietwohnung, eines Hotelzimmers oder einen beruflich überlassenen Schlüssel, springt die Versicherung für die gesetzliche Haftpflicht ein. Übernommen werden unter anderem der Schlüsselersatz, der Austausch von Schlössern und Schließanlagen, ein Notschloss und der Objektschutz. Bestimmte Schlüssel und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, werden über die Erweiterungen aber teilweise wieder eingeschlossen – Folgeschäden zum Beispiel bis maximal 40.000 EUR.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Versicherung beim Verlust eines fremden Schlüssels?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind auch Autoschlüssel oder Tresorschlüssel mitversichert?
Grundsätzlich ist der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie Schlüsseln zu beweglichen Sachen wie Kfz-Schlüsseln ausgeschlossen. Über eine Erweiterung ist der Verlust privater fremder Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüssel sowie fremder Schlüssel zu beweglichen Sachen, etwa von Miet- oder Dienstfahrzeugen, jedoch mitversichert.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Schlüsselverlust nicht verschuldet habe?
Ja, der Versicherer ersetzt den Schlüsselverlust auch dann, wenn keine Haftung besteht, weil die versicherte Person ihn nicht schuldhaft verursacht hat, etwa bei einer Beraubung. Der Versicherungsnehmer muss dies längstens innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung wünschen, und geleistet wird nur, soweit der geschädigte Dritte nicht anderweitig Ersatz erhält.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach einem Schlüsselverlust abgedeckt?
Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind grundsätzlich ausgeschlossen. Über eine Erweiterung sind solche Folgeschäden jedoch bis zu einem Betrag von maximal 40.000 EUR mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025