Bei der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital verzichtet der Versicherer im Bereich Internetnutzung darauf, sich auf eine Obliegenheitsverletzung zu berufen, wenn keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall eingesetzt wurden. Zusätzlich sind weltweit geltend gemachte Schäden mitversichert, wobei die Höchstersatzleistung je Schadenereignis auf 10.000 EUR begrenzt ist.
Der Versicherer beruft sich nicht auf die Obliegenheitsverletzung, wenn der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken der bereitgestellten Daten durchgeführt hat. Dazu zählen zum Beispiel Virenscanner oder Firewall.
Weltweit geltend gemachte Schäden
Mitversichert sind weltweit geltend gemachte Schäden. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer bei der Internetnutzung nicht die aktuell üblichen Schutzvorkehrungen wie Virenscanner oder Firewall einsetzt, muss deswegen keinen Nachteil beim Versicherungsschutz fürchten: Der Versicherer beruft sich in diesem Fall nicht auf eine Obliegenheitsverletzung. Zusätzlich sind auch Schäden abgedeckt, die weltweit geltend gemacht werden. Für solche weltweiten Schäden gilt allerdings eine Obergrenze von 10.000 EUR je Schadenereignis.
Häufige Fragen
Bin ich noch versichert, wenn ich keinen Virenscanner oder keine Firewall genutzt habe?
Ja. Der Versicherer beruft sich nicht auf die Obliegenheitsverletzung, wenn keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall durchgeführt wurden.
Sind auch Schäden abgesichert, die im Ausland geltend gemacht werden?
Ja, weltweit geltend gemachte Schäden sind mitversichert.
Gibt es bei weltweit geltend gemachten Schäden eine Obergrenze?
Ja. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025