Wer bei der Alte Oldenburger / Neodigital in der Privathaftpflicht wilde Kleintiere wie giftige Spinnen, Skorpione, Echsen oder Schlangen im Haushalt hält, hat für deren gesetzliche Haftpflicht Versicherungsschutz, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht. Zusätzlich sind die Kosten behördlich veranlasster Maßnahmen zum Einfangen entwichener gefährlicher Tiere abgedeckt, und auch die Haltung von Assistenzhunden wie Blindenführ- oder Behindertenbegleithunden ist eingeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem:
- (auch giftige) Spinnen
- Skorpione
- Schleichen
- Eidechsen
- Chamäleons
- Leguane
- Geckos
- Warane
- Schlangen (auch Riesenschlangen)
- Wanderratten
Mitversichert ist außerdem der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen. Ein Beispiel ist ein Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Nicht hierunter fallen:
- Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild
- Steinböcke
- Gämsen
- Mufflons
- Affen
- Greifvögel (z. B. Adler, Falke)
- Laufvögel (z. B. Strauß)
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhundes. Voraussetzung ist:
- Es besteht kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
- Der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person ist tatsächlich Eigentümer des Hundes.
Was bedeutet das konkret?
Wer wilde Kleintiere wie Spinnen, Skorpione, Echsen, Schlangen oder Wanderratten privat im Haushalt hält, ist über die Haftpflicht abgesichert, solange die Haltung erlaubt ist und den Vorschriften entspricht. Entwischt ein gefährliches Tier, sind auch die Kosten für behördlich veranlasste Maßnahmen zum Einfangen abgedeckt, etwa ein Feuerwehreinsatz. Bestimmte Tiere wie Wild, Affen sowie Greif- und Laufvögel sind ausgenommen. Zusätzlich ist die Haltung von Assistenzhunden mitversichert, sofern man Eigentümer ist und keine separate Tierhalter-Haftpflicht besteht.
Häufige Fragen
Sind giftige Tiere wie Skorpione oder giftige Spinnen mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von wilden Kleintieren wie auch giftigen Spinnen und Skorpionen ist mitversichert, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Werden die Kosten übernommen, wenn ein gefährliches Tier entwischt und eingefangen werden muss?
Ja, mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen, zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht mitversichert sind unter anderem Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel wie Adler oder Falke sowie Laufvögel wie der Strauß.
Ist die Haltung eines Blindenführ- oder Assistenzhundes abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes, etwa Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund, ist mitversichert. Voraussetzung ist, dass kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025