Wird ein Unternehmen veräußert, tritt bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital der Erwerber automatisch in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein – solange das Unternehmen in seinem Eigentum steht. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber erhalten dabei ein Sonderkündigungsrecht, für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam, und die Veräußerung muss unverzüglich angezeigt werden.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, die sich während der Dauer seines Eigentums ergeben.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) aussprechen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ausübt, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag in Textform kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, beginnt die Monatsfrist erst, wenn er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Unternehmen verkauft oder anderweitig übernommen, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den Beitrag können während der laufenden Versicherungsperiode beide gemeinsam einstehen. Die Übernahme muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ein versichertes Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, solange das Unternehmen in seinem Eigentum steht. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach der Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach dem Übergang zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was gilt, wenn die Veräußerung dem Versicherer nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. War ihm die Veräußerung bereits bekannt oder war die Kündigungsfrist abgelaufen ohne Kündigung, bleibt er leistungspflichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025