Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Privathaftpflichtschutz bei der Alte Oldenburger / Neodigital für mitversicherte Angehörige zunächst bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Das betrifft den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft. Zahlt der überlebende Partner die nächste Rechnung, wird er selbst zum Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt
- für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, läuft der Versicherungsschutz noch bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Bezahlt der überlebende Partner dann die nächste Beitragsrechnung, führt er den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Endet der Haftpflichtschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt der fortbestehende Schutz nach dem Tod?
Er gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Wie kann der überlebende Partner den Vertrag übernehmen?
Begleicht der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, so wird er dadurch selbst zum Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025