Wann ein Folgebeitrag in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt von der vereinbarten Zahlungsweise ab: Der Beitrag ist zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn zu leisten. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer in Verzug, der Versicherer kann Schadensersatz verlangen, in Textform mahnen und bei fortdauerndem Zahlungsverzug leistungsfrei werden sowie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag muss je nach vereinbarter Zahlungsweise pünktlich zu Beginn des jeweiligen Zeitraums bezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer zu spät und hat er dies zu vertreten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann seinen Verzugsschaden ersetzt verlangen. Der Versicherer kann zusätzlich in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mahnen; bleibt die Zahlung danach aus, kann er im Schadensfall leistungsfrei sein und den Vertrag sofort kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt, wird die Kündigung unwirksam – die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Brauche ich erst eine Mahnung, um in Verzug zu geraten?
Nein. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer auch ohne Mahnung in Verzug – allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Wie lange muss die Frist in der Mahnung sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform und ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge einzeln beziffert und die Rechtsfolgen genannt werden.
Kann ich die Kündigung nach Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird – bzw. innerhalb eines Monats nach Fristablauf, wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden war. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025