Wer privat eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder andere fremde Sachen mietet, leiht oder pachtet und dabei etwas beschädigt, zerstört oder verliert, ist über die Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital abgesichert – inklusive Schäden an Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr sowie an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem berufliche Sachen, Verschleiß, Schmuck und Wertsachen sowie Schäden an Fahrzeugen.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen (zum Beispiel Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren
- Vermögensfolgeschäden
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden
Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
Versichert sind Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt, zerstört oder verliert man privat gemietete, gepachtete oder geliehene fremde Sachen, springt die Privathaftpflicht ein. Das umfasst auch die Einrichtung in Ferienunterkünften, Hotelzimmern oder Schiffskabinen sowie Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseranlagen. Nicht abgedeckt sind unter anderem beruflich genutzte Sachen, Verschleiß, Schmuck und Wertsachen sowie Fahrzeuge.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen sind eingeschlossen.
Gilt der Schutz auch für nur geliehene oder gepachtete Sachen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen auch dann, wenn sie zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an einer gemieteten Heizungsanlage versichert?
Ja. Mietsachschäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sind versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025