Bei der Privathaftpflicht von Alte Oldenburger / Neodigital muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber den früheren Angaben verändert hat, damit der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst werden kann. Falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers können eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds auslösen, und wer die Mitteilung unterlässt, riskiert eine Nachzahlung.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer dazu auffordert, müssen Sie innerhalb eines Monats angeben, ob sich Ihr versichertes Risiko verändert hat. Auf dieser Grundlage wird der Beitrag angepasst – bei zusätzlichen Risiken ab dem Zeitpunkt der Veränderung, bei weggefallenen Risiken erst ab Eingang Ihrer Mitteilung. Machen Sie falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers, droht eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds. Melden Sie sich gar nicht rechtzeitig, kann eine Nachzahlung fällig werden, und zu viel gezahlter Beitrag wird nur bei fristgerechter Meldung erstattet.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Änderungen des versicherten Risikos zu melden?
Die Angaben müssen innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung gemacht werden; auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch als Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn sich das Risiko ändert?
Bei Veränderungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Fällt ein versichertes Risiko weg, erfolgt die Berichtigung erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer, wobei der vereinbarte Mindestbeitrag nicht unterschritten werden darf.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich mich verspätet melde?
Bei unterlassener rechtzeitiger Mitteilung kann eine Nachzahlung verlangt werden. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Zu viel gezahlter Beitrag wird jedoch nur erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025