Bei der Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht kann der Versicherungsnehmer die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen, wenn dasselbe Risiko unbemerkt in mehreren Verträgen versichert wurde. Dieses Recht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Mehrfachversicherung geltend gemacht werden, sonst erlischt es.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko gleichzeitig in mehreren Verträgen abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er den später abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Dieses Recht besteht allerdings nur einen Monat lang ab dem Zeitpunkt, an dem er von der doppelten Absicherung erfährt. Wirksam wird die Aufhebung, sobald seine entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen doppelt abgeschlossenen Vertrag rückgängig machen?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung des Vertrags wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, beim Versicherer eingeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025