Wann der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital startet, richtet sich nach dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Zu diesem Termin greift der Schutz – allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Versicherung setzt zu dem Termin ein, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag rechtzeitig zahlen. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, können sich daraus Folgen für den Beginn des Versicherungsschutzes ergeben.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der im Versicherungsschein genannte Beginn ohne Einschränkung?
Nein. Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was kann den Beginn des Versicherungsschutzes beeinflussen?
Eine verspätete Zahlung oder eine Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025