Bei der Privathaftpflichtversicherung der Alte Oldenburger / Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen mitversichert, begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und das Doppelte pro Versicherungsjahr. Zudem ist geregelt, welcher Versicherer nach einem unmittelbaren Wechsel des Vertrags eintrittspflichtig ist, wenn sich der genaue Zeitpunkt eines Schadeneintritts nicht bestimmen lässt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000,– EUR begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt sie das Doppelte dieser Summe.
Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns (Nachversicherer) wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, kann der genaue Eintrittszeitpunkt manchmal nicht bestimmt werden – auch nicht durch ein Gutachten. In diesem Fall sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig, und zwar im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages.
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Auch Schäden durch Verletzungen von Persönlichkeits- oder Namensrechten sind mitversichert. Dafür gilt eine Höchstleistung von 10.000 EUR pro Schadenereignis und das Doppelte für ein ganzes Versicherungsjahr. Wechselt man direkt zu diesem Versicherer und lässt sich der Zeitpunkt eines Schadens nicht feststellen, tritt der neue Versicherer ab Versicherungsbeginn ein. Ist der Zeitpunkt dagegen klar bestimmbar, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen solcher Schäden sind mitversichert. Die Höchstersatzleistung liegt bei 10.000 EUR je Schadenereignis.
Wie hoch ist die Leistung pro Versicherungsjahr bei Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen?
Pro Schadenereignis sind es maximal 10.000 EUR, für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte dieser Summe.
Wer zahlt, wenn nach einem Versichererwechsel der Schadenzeitpunkt unklar ist?
Kann der genaue Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig festgestellt werden kann?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025