Wer beim Alte Oldenburger / Neodigital Privathaftpflicht als Bauherr in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe baut, ist mit seiner gesetzlichen Haftpflicht abgesichert – ebenso wie die Helfer für Schäden, die sie bei der Bauausführung verursachen. Zusätzlich sind Grundstückssenkungen, Erdrutschungen sowie Be- und Entladeschäden durch Kräne und Winden mitversichert, jeweils mit klar benannten Ausschlüssen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten, wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen mitversichert. Das gilt für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Grundstückssenkungen und Erdrutschungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie wegen Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst sowie an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Be- und Entladeschäden bei Bauarbeiten
Mitversichert sind Schäden, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen durch Bauarbeiten verursacht werden. Das gilt auch, soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt.
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Baust du selbst oder mit Nachbarschaftshilfe, bist du als Bauherr über die Privathaftpflicht abgesichert – und auch die Helfer sind für Schäden geschützt, die sie bei der Arbeit verursachen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII bleiben allerdings ausgeschlossen. Zusätzlich gilt der Schutz für Grundstückssenkungen, Erdrutschungen sowie für Be- und Entladeschäden durch Kräne und Winden, jeweils mit den genannten Einschränkungen.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich mein Bauvorhaben selbst oder mit Nachbarschaftshilfe durchführe?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten ist mitversichert, wenn diese in Eigenleistung oder mit Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der beteiligten Personen ist für Schäden während der Bauausführung in Eigenleistung mitversichert.
Welche Personenschäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Sind Schäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutschungen mitversichert?
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstückes sowie wegen Erdrutschungen sind mitversichert. Ausgeschlossen bleiben jedoch Sachschäden am Baugrundstück selbst sowie an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Gilt der Schutz auch für Schäden durch Kräne und Winden an fremden Fahrzeugen?
Ja, Schäden durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen bei Bauarbeiten sind mitversichert, auch an fremden Kraftfahrzeugen. Kein Schutz besteht jedoch, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025