Bei der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort und im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, damit der Schutz erhalten bleibt – für bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten gilt die Vorsorgeversicherung jedoch nicht.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach Vertragsabschluss ein neues Risiko entsteht, ist es im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Wird der Versicherungsnehmer aufgefordert, muss er das neue Risiko innerhalb eines Monats melden – sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer darf dafür einen angemessenen Beitrag verlangen; kommt es binnen eines Monats zu keiner Einigung, entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung ist die Deckung auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag begrenzt, und für bestimmte Risiken gilt die Vorsorgeversicherung gar nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken automatisch mitversichert?
Ja, Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Bei versäumter Anzeige entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Was passiert, wenn man sich über den Beitrag für das neue Risiko nicht einigt?
Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen, sowie für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025