In der Privathaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dann gedeckt, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; bei gesetzlich bedingten Erhöhungen darf der Versicherer zudem mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fälle, in denen sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, besteht ebenfalls Schutz. In diesem Fall darf der Versicherer das Vertragsverhältnis jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern er dieses Recht rechtzeitig ausübt.
Häufige Fragen
Sind auch nachträgliche Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von der Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch dann ist die gesetzliche Haftpflicht versichert. Allerdings darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer bei einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt, sobald der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025