Beim Begutachtungsverfahren der Überleitungsregelungen in der Krankenvollversicherung der Alte Oldenburger ist keine Regelung mehr wirksam, da dieser Punkt gegenstandslos geworden ist und somit keine inhaltlichen Vorgaben mehr enthält.
Diese Regelung ist gegenstandslos geworden.
Was bedeutet das konkret?
An dieser Stelle gibt es keine gültige Regelung mehr. Der ursprüngliche Inhalt zum Begutachtungsverfahren ist entfallen und hat keine Bedeutung mehr.
Häufige Fragen
Enthält dieser Abschnitt noch eine gültige Regelung?
Nein, die Regelung ist gegenstandslos geworden und hat keinen inhaltlichen Bestand mehr.
Muss ich zum Begutachtungsverfahren an dieser Stelle etwas beachten?
Hier ist nichts zu beachten, da die ursprüngliche Regelung entfallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025