Wenn die Alte Oldenburger in der Krankenvollversicherung ihre Leistungsmitteilung verzögert und die dafür geltende Frist überschreitet, erhalten Versicherte eine Zusatzzahlung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung.
Verzögert sich die Leistungsmitteilung, beträgt die Zusatzzahlung 70 Euro je begonnene Woche der Fristüberschreitung.
Was bedeutet das konkret?
Wird die Mitteilung über eine Leistung nicht rechtzeitig erteilt, gibt es einen finanziellen Ausgleich. Für jede angefangene Woche, um die die Frist überschritten wird, werden 70 Euro zusätzlich gezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Zusatzzahlung bei einer verspäteten Leistungsmitteilung?
Sie beträgt 70 Euro je begonnene Woche der Fristüberschreitung.
Wird die Zusatzzahlung auch für eine nur teilweise begonnene Woche fällig?
Ja, die Zusatzzahlung von 70 Euro wird für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung gezahlt.
Wann wird diese Zusatzzahlung fällig?
Sie wird bei einer Verzögerung der Leistungsmitteilung fällig, wenn die dafür geltende Frist überschritten wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025