Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll ist die Überleitungsregelung zur Verlängerung des Anspruchs für noch nicht abgerufene Mittel inzwischen gegenstandslos geworden und entfaltet damit keine Wirkung mehr für Versicherungsnehmer.
Diese Regelung ist gegenstandslos geworden.
Was bedeutet das konkret?
Diese Überleitungsregelung gilt nicht mehr, da sie gegenstandslos geworden ist. Es ergeben sich daraus keine Ansprüche oder Verpflichtungen mehr für den Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Gilt diese Regelung noch?
Nein, diese Regelung ist gegenstandslos geworden und hat somit keine Bedeutung mehr.
Kann ich aus dieser Regelung noch Ansprüche ableiten?
Aus dieser Regelung ergeben sich keine Ansprüche mehr, da sie gegenstandslos geworden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025