Wenn die Pflegeperson eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt, übernimmt die Alte Oldenburger in der Krankenvollversicherung die pflegerische Versorgung der versicherten Person – dazu zählen pflegebedingte Aufwendungen samt Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie betriebsnotwendige Investitionskosten. Erstattet werden auch Fahr- und Gepäcktransportkosten sowie besondere Beförderungsmittel, wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Gesamtheimentgelt richtet.
Der Anspruch umfasst bei Versorgung der versicherten Person in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder in der vollstationären Pflegeeinrichtung folgende Leistungen:
- die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung
- die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
- die Unterkunft und Verpflegung
- die Übernahme der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Art der Versorgung:
- Bei der Versorgung in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung besteht der Anspruch in Höhe des durchschnittlichen Gesamtheimentgelts nach den maßgeblichen sozialrechtlichen Bestimmungen.
- Bei der Versorgung in der zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung besteht der Anspruch in Höhe des für diese Pflegeeinrichtung geltenden Gesamtheimentgelts.
Der Anspruch umfasst auch die erforderlichen Fahr- und Gepäcktransportkosten, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder vollstationären Pflegeeinrichtung entstehen.
Nach vorheriger Antragstellung sind zudem Kosten für besondere Beförderungsmittel erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass ihre Inanspruchnahme wegen der Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.
In Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Nimmt die Pflegeperson eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme wahr, wird die pflegebedürftige versicherte Person währenddessen in einer entsprechenden Einrichtung versorgt. Dabei werden pflegebedingte Aufwendungen samt Betreuung, medizinische Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie betriebsnotwendige Investitionskosten übernommen. Auch Fahr- und Gepäcktransportkosten sowie – nach vorheriger Antragstellung – besondere Beförderungsmittel bei entsprechender Pflegebedürftigkeit sind erstattungsfähig. Die Höhe orientiert sich am jeweiligen Gesamtheimentgelt; in der Tarifstufe PVB gilt eine Kürzung auf den tariflichen Prozentsatz.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen, wenn die versicherte Person während einer Reha der Pflegeperson versorgt wird?
Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung, die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung sowie die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen.
Wie hoch ist der Anspruch bei der Versorgung?
Bei Versorgung in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung besteht der Anspruch in Höhe des durchschnittlichen Gesamtheimentgelts nach den maßgeblichen sozialrechtlichen Bestimmungen, bei Versorgung in der zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung in Höhe des für diese Einrichtung geltenden Gesamtheimentgelts.
Werden auch Transport- und Fahrtkosten erstattet?
Ja, erforderliche Fahr- und Gepäcktransportkosten im Zusammenhang mit der Versorgung sind erfasst. Kosten für besondere Beförderungsmittel sind nach vorheriger Antragstellung erstattungsfähig, wenn sie wegen Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich sind.
Gilt in jeder Tarifstufe der volle Betrag?
Nein. In der Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025