Bei der Alte Oldenburger Krankenvoll erhalten versicherte Personen für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen zusammen bis zu 50 Euro im Monat. Erstattet werden nur digitale Pflegeanwendungen, die vom BfArM in das offizielle Verzeichnis aufgenommen wurden; Mehrkosten für erweiterte Funktionen tragen die Versicherten selbst.
Der Anspruch der versicherten Person beträgt für die Leistungen digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen zusammen bis zu insgesamt 50 Euro im Monat des vereinbarten Betrages.
Der Anspruch umfasst nur digitale Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommen worden sind.
Entscheiden sich versicherte Personen für eine digitale Pflegeanwendung, deren Funktionen oder Anwendungsbereiche über die in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommenen digitalen Pflegeanwendungen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Der Versicherer informiert die versicherten Personen über die von ihnen zu tragenden Mehrkosten.
In Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen gibt es zusammen bis zu 50 Euro pro Monat. Erstattet werden nur digitale Pflegeanwendungen, die offiziell beim BfArM in das entsprechende Verzeichnis aufgenommen wurden. Wählt jemand eine Anwendung mit zusätzlichen Funktionen, die über dieses Verzeichnis hinausgehen, muss er die Mehrkosten selbst zahlen; der Versicherer klärt vorab über diese Mehrkosten auf. In der Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die monatliche Leistung für digitale Pflegeanwendungen?
Für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen gibt es zusammen bis zu insgesamt 50 Euro im Monat.
Welche digitalen Pflegeanwendungen werden erstattet?
Erstattet werden nur digitale Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommen worden sind.
Wer trägt die Kosten, wenn eine Anwendung mehr Funktionen bietet als im Verzeichnis vorgesehen?
Wählt eine versicherte Person eine digitale Pflegeanwendung, deren Funktionen oder Anwendungsbereiche über die im Verzeichnis aufgenommenen Anwendungen hinausgehen, muss sie die Mehrkosten selbst tragen. Der Versicherer informiert über die selbst zu tragenden Mehrkosten.
Gilt der volle Betrag auch in der Tarifstufe PVB?
Nein, in der Tarifstufe PVB wird der zu zahlende Betrag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025