Wer als Pflegebedürftiger die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe fördert, erhält bei der Alten Oldenburger in der Alte Oldenburger Krankenvollversicherung einen Anspruch aus einem Höchstförderbetrag von 10.000 Euro je Wohngruppe, der auf die förderberechtigten Bewohner aufgeteilt und pro Person auf 2.500 Euro begrenzt wird.
Der Anspruch des Versicherten berechnet sich wie folgt: Der Höchstförderbetrag je Wohngruppe beträgt 10.000 Euro. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner geteilt. Der so ermittelte Anspruch beträgt jedoch höchstens 2.500 Euro.
In der Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Was bedeutet das konkret?
Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe steht ein Förderbetrag von insgesamt 10.000 Euro je Wohngruppe zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf die förderberechtigten Bewohner verteilt, sodass jeder seinen Anteil erhält. Der Anspruch je Person ist dabei auf höchstens 2.500 Euro begrenzt. In der Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Förderbetrag für eine ambulant betreute Wohngruppe?
Der Höchstförderbetrag beträgt 10.000 Euro je Wohngruppe. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner geteilt.
Gibt es eine Obergrenze für den Anspruch pro Person?
Ja, der Anspruch des Versicherten beträgt höchstens 2.500 Euro.
Wie berechnet sich mein Anteil an der Förderung?
Der Höchstförderbetrag von 10.000 Euro je Wohngruppe wird durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner geteilt, höchstens jedoch 2.500 Euro je Person.
Was gilt in der Tarifstufe PVB?
In der Tarifstufe PVB wird der Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025