Wer als Angehöriger oder ehrenamtliche Pflegeperson bei der Alten Oldenburger in der Alte Oldenburger Krankenvollversicherung an einem Pflegekurs teilnimmt, bekommt die Kosten dafür entsprechend dem tariflichen Prozentsatz erstattet, wenn der Versicherer den Kurs nicht selbst oder gemeinsam mit anderen Krankenversicherern durchführt, sondern eine von ihm beauftragte Einrichtung.
Führt der Versicherer die Pflegekurse nicht selbst durch – auch nicht gemeinsam mit anderen Krankenversicherern –, so erstattet er die Aufwendungen für den Besuch eines Pflegekurses entsprechend dem tariflichen Prozentsatz.
Voraussetzung ist, dass der Kurs von einer anderen vom Versicherer beauftragten Einrichtung durchgeführt wird.
Was bedeutet das konkret?
Für Pflegekurse, die sich an Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen richten, übernimmt der Versicherer die Kosten. Bietet er den Kurs nicht selbst oder zusammen mit anderen Krankenversicherern an, so erstattet er stattdessen die Aufwendungen für einen Kurs bei einer von ihm beauftragten Einrichtung. Die Erstattung erfolgt in Höhe des tariflichen Prozentsatzes.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Kosten für einen Pflegekurs erstattet?
Die Aufwendungen für den Besuch eines Pflegekurses werden für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen erstattet.
In welcher Höhe werden die Aufwendungen für den Pflegekurs übernommen?
Die Erstattung erfolgt entsprechend dem tariflichen Prozentsatz.
Was gilt, wenn der Versicherer den Kurs nicht selbst anbietet?
Führt der Versicherer den Kurs nicht selbst oder gemeinsam mit anderen Krankenversicherern durch, erstattet er die Aufwendungen für einen Kurs, der von einer anderen vom Versicherer beauftragten Einrichtung durchgeführt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Pflegepflicht-PV 2025